Bundeskabinett beschließt Grundsatzregelung zum Datenschutzgesetz

Februar 19, 2009 by Praktikantin  
Filed under Allgemein

Im Schnellverfahren reagierte die Bundesregierung auf die jüngst bekannt gewordenen Skandalfälle von Mitarbeiterüberwachung in großen Unternehmen wie der Deutschen Bahn, der Telekom oder der Lidl-Kette. Sie beschloss am Mittwoch (18.2.2009) in ihrer Kabinettsitzung, eine Grundsatzregelung in das Datenschutzgesetz aufzunehmen. Dieses Gesetz trifft allgemeine Regelungen, darunter auch solche zum Datenschutz in Arbeitsverhältnissen.

Die neue Grundsatzregelung war von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble vorgeschlagen worden, um den Bürgern an ihrem Arbeitsplatz sofort mehr Rechtssicherheit zu bieten. Der Datenschutz für Arbeitnehmer wird parallel dazu gründlich überarbeitet und modernisiert. Da die parlamentarischen Beratungen sich noch einige Zeit hinziehen werden – eine Arbeitsgruppe prüft derzeit den konkreten Handlungsbedarf in verschiedenen Berufsbereichen -, wollte die Bundesregierung hier offenbar bewusst ein erstes Zeichen setzen.

Das Bundesdatenschutzgesetz trifft allgemeine Regelungen. Speziell der Datenschutz von Arbeitsverhältnissen ist darin zwar enthalten, allerdings gibt es unabhängig davon eine Fülle spezifischer Regelungen, wie zum Beispiel das Betriebsverfassungsgesetz, das Arbeitssicherheitsgesetz oder das Telemediengesetz und andere mehr.

Der Bundesinnenminister hatte zur Vorbereitung auf den Kabinettsbeschluss in seinem Hause ein Spitzentreffen mit Vertretern aus Politik, Wirtschaft und Datenschutz veranstaltet. Die Teilnehmer empfahlen der Regierung eine solche Grundsatzregelung. Umstritten bleibt allerdings, wie weit ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz konkret gehen sollte. Während von Seiten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) eine gezielte Überwachung am Arbeitsplatz generell abgelehnt wird, lehnt die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) ihrerseits eine neue Gesetzesversion ganz ab, weil die bestehenden Regelungen ausreichten.

Das endgültige Arbeitnehmerdatenschutzgesetz wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet, über diesen Punkt herrscht Einigkeit.

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