Bundesverfassungsgericht erklärt Wahlcomputer für unzulässig
März 3, 2009 by Praktikantin
Filed under Allgemein
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Einsatz von Wahlcomputern für unzulässig erklärt. Diese hätten bei der letzten Bundestagswahl, im September 2005, nicht eingesetzt werden dürfen, da dies verfassungswidrig sei. Als Begründung für das Urteil gab das oberste deutsche Gericht an, dass die Wähler bei der Stimmenabgabe die Möglichkeit haben müssten die Zuverlässigkeit des Wahlcomputers prüfen zu können, um Software-Fehler oder Manipulationen bei der Abgabe der Stimme ausschließen zu können. Dazu könne etwa ein zusätzlicher Papierausdruck gehören.
Da jedoch die bei den Wahlen 2005 verwendeten ca. 1800 Wahlcomputer diesen Anforderungen nicht entsprochen hätten, sei damit der Grundsatz der Öffentlichkeit bei Wahlen verletzt worden und ihr Einsatz somit verfassungswidrig. Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Einsatz der Wahlcomputer hatten der Politkwissenschaftler Joachim Wiesner und sein Sohn, der Informatiker Ulrich Wiesner, eingelegt. Nach ihrer Ansicht waren die demokratische Kontrolle bei der Auszählung der Stimmen und die geheime Stimmabgabe nicht gewährleistet. Etwa zwei Millionen Wähler hatten auf den 1800 Wahlcomputern ihre Stimme bei der Bundestagswahl 2005 abgegeben. Zum Einsatz kamen die rechnergesteuerten Geräte in 39 von 299 Wahlkreisen, darunter in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg.
Das Karlsruher Urteil führt jedoch nicht zur Auflösung des Bundestages, da keine Hinweise auf Fehler vorlägen. Daher bleibe die Bundestagswahl 2005 gültig. Bei den kommenden Wahlen wird nun wohl wieder ausschließlich mit Papier und Bleistift gewählt. Nach Ansicht des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkulhe, sei dies kein grundsätzliches Urteil gegen den Einsatz von Computern bei Wahlen. Doch die bisher verwendeten Geräte wiesen Mängel auf.
Wahlcomputer wurden bereits vor zehn Jahren bei der Europawahl 1999 und bei der Bundestagswahl 2002 eingesetzt. Auch bei einigen Landtags- und Gemeinderatswahlen fanden sie Verwendung. Zuletzt bei den Wahlen zum Hessischen Landtag im Januar 2008. Schon häufiger hatte es Wahleinsprüche deswegen gegeben, doch diese Verfahren gelangten nicht bis zum Bundesverfassungsgericht, das nun der bisherigen Praxis einen Riegel vorschob.
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts


Comments
Tell us what you're thinking...
and oh, if you want a pic to show with your comment, go get a gravatar!